von Chris Zierhut | Arzthaftungsrecht
Auch die Krankenhausträger haften unter Umständen für das Verschulden der Ärzte aus Deliktsrecht. Die Organhaftung So werden die Krankenhausträger in der Rechtsform der juristischen Person betrieben. Als solche müssen sie für ihre verfassungsmäßigen Vertreter...
von Chris Zierhut | Arzthaftungsrecht
Bei den beamteten Ärzten bestimmt sich die Haftung aus unerlaubter Handlung ausschließlich nach § 839 Abs. 1 BGB. Fällt einem beamteten Arzt nur Fahrlässigkeit zur Last, kann er nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nur subsidiär in Anspruch genommen werden, während der...